Bestattungshaus Sarg-Müller in Braunschweig

Seit 1860 Ihr Bestatter in Braunschweig und Umgebung. Bestattungshaus »Sarg-Müller«

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Seebestattung

Voraussetzungen für eine Seebestattung

Ist es Ihr letzter Wille, in der See bestattet zu werden, muss generell eine Feuerbestattung vorausgehen. Für diese Art der Bestattung müssen Sie eine Willenserklärung abgeben. Eine Seebestattung muss in einigen deutschen Bundesländern behördlich genehmigt werden. Dazu ist es oft notwendig, dass der Verstorbene in besonderer Weise mit der See verbunden war.

Dies kann beispielsweise eine frühere Tätigkeit als Seefahrer oder eine tiefe geistige Verbundenheit zur See sein. Im allgemeinen reicht eine Erklärung der Angehörigen gegenüber den zuständigen amtlichen Stellen aus. Um den Wunsch zweifelsfrei zu belegen, sollte zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung hinterlegt werden, in der später der Wille des Verstorbenen klar erkennbar ist.

Aus dieser Willenserklärung muss eindeutig hervorgehen, aus welchen Gründen Sie sich mit der See verbunden fühlen und wo Ihre Urne später beigesetzt werden soll. Diese Erklärung wird benötigt, um eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Ordnungsbehörde zu erlangen.

Rechtslage zur Seebestattung in Deutschland

In Deutschland ist es seit 1934 möglich, statt einer Friedhofsbestattung eine Seebestattung vorzunehmen. Dafür wird die Asche in einer speziellen Seeurne außerhalb der sogenannten Dreimeilenzone (speziell eingezeichnete Seegebiete in Seekarten) in der Regel über „Rauhem Grund“ nach den seemännischen Bräuchen dem Meer übergeben. Der Kapitän spricht dabei die Trauerrede. Mit „Rauhem Grund“ sind Gebiete gemeint, in denen nicht gefischt oder Wassersport getrieben wird. Möglichkeiten bestehen hierfür nahezu in jedem Meer, von Deutschland aus vorwiegend in der Nord- und Ostsee, aber auch im Atlantik oder im Mittelmeer.

Weitere Informationen finden Sie unter: Seebestattung in Deutschland

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