Feuerbestattung
Grundsätzlich ist die Feuerbestattung der Erdbestattung gleichgestellt, jedoch unterliegt sie einem besonderen Zulassungsverfahren. In diesem Zulassungsverfahren heisst es: "Die Feuerbestattung muss dem Willen des Verstorbenen entsprechen." Dieser Nachweis kann erbracht werden durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung zu Lebzeiten oder durch einen nahestehenden Angehörigen, der den letzten Willen des Verstorbenen kennt.
Um allerdings jeder Meinungsverschiedenheit aus dem Wege zu gehen, ist es die beste Lösung, den eigenen Willen zu Lebzeiten aufzuschreiben. Auch zur Feuerbestattung wird ein Holzsarg benötigt. Nach erfolgter Einäscherung im Krematorium wird dann die Urne auf dem Friedhof, in einer von Ihnen ausgesuchten Grabstelle, beigesetzt.



